Über uns

für die Durchführung von Bauleistungen der Firma
21GRAD.NET GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen sind unter Ausschluss möglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, ergänzender Bestandteil aller Verträge der 21Grad.net GmbH (nachstehend 21Grad.Net genannt).

§ 2 Vertragsgegenstand

Der geschuldete Inhalt der Leistungen sowie die Einzelheiten des Leistungsumfangs werden im Angebot festgelegt, auf dessen Grundlage anschließend durch Annahme des Kunden der Vertrag für Beratungsleistungen (im folgenden Vertrag genannt) geschlossen wird. Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Marketing und Vermarktung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Geschuldet wird nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen der 21GRAD.NET  sind erbracht, wenn die vertraglich vereinbarten Maßnahmen durchgeführt und abgeschlossen sind.

Bestimmungen des Vertrages sowie etwaige Ergänzungsvereinbarungen zu dem Vertrag gehen im Zweifels- bzw. Kollisionsfall diesen AGB vor.

§ 3 Leistungserbringung

21GRAD.NET  ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Soweit im Vertrag namentlich genannte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter oder Arbeitnehmer von 21GRAD.NET  zur Leistungserbringung eingesetzt werden, ist keine Rücksprache mit dem Kunden erforderlich.

§ 4 Leistungsänderungen

Stellt sich während der Durchführung eines Vertrages heraus, dass eine Änderung des Vertragsumfangs oder –Inhaltes erforderlich wird, so wird 21GRAD.NET  dem Kunden ein entsprechendes Ergänzungsangebot unterbreiten. Zur Begründung von entsprechenden ergänzenden Verpflichtungen von 21GRAD.NET  bedarf es einer schriftlichen Annahme dieses Angebots durch den Kunden. Mündliche Abreden sind nicht verbindlich.

Treten nach Beendigung bzw. Abwicklung des Vertrages neue Tatsachen oder Rechtsänderungen ein, so ist 21GRAD.NET  nicht verpflichtet, den Kunden auf die Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen werden – auch vor Beendigung des Auftrags – monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und zum Zehnten dieses Monats mit der Folge fällig, dass mit Ablauf dieses Tages Verzug eintritt. 21GRAD.NET  wird die Ermächtigung erteilt, die Rechnungsbeträge per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden einzuziehen.Sind Umsatzbeteiligungen vereinbart, wird der Kunde 21GRAD.NET  monatliche Umsatzaufstellungen bis spätestens 4 Wochen nach Monatsende zusenden. Die Umsatzbeteiligung wird jeweils 6 Wochen nach Monatsende fällig und wird von 21GRAD.NET  per Abbuchung eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, 21GRAD.NET  oder einem von 21GRAD.NET  beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen zur Überprüfung der Umsatzaufstellungen Einsicht in seine Buchhaltung und Unterlagen zu gewähren, soweit dies für die Prüfung erforderlich ist
  • Soweit im Vertrag von „Manntagen“ oder „Tageshonoraren“u.ä. die Rede ist, sind damit Arbeitstage zu je 8 Stunden pro Tag und Berater gemeint.Reisekosten und gegenüber Dritten getätigte Barauslagen (hierzu zählen auch Portokosten), die mit der Erbringung der Leistung durch 21GRAD.NET  anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Auf die voraussichtlichen Portokosten sind Vorschüsse zu zahlen, über die abgerechnet wird, sobald die tatsächlich entstandenen Portokosten feststehen.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.

  • Eine Aufrechnung gegen Forderungen von 21GRAD.NET  auf Vergütung und Auslagenersatz durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig
  • Bei nicht fristgerechter Erfüllung von Zahlungspflichten des Kunden ist 21GRAD.NET  berechtigt, ihre weitere Leistungserbringung von der Befriedigung ihrer fälligen Ansprüche abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden und fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist ist 21GRAD.NET  außerdem berechtigt, den jeweiligen Vertrag – sofern dieser von 21GRAD.NET  noch nicht vollständig erfüllt ist – außerordentlich zu kündigen und nach ihrer Wahl eine Schadenspauschale in Höhe von 80 % der noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung oder Ersatz des nachgewiesenen Nichterfüllungsschadens zu verlangen. Sofern 21GRAD.NET  die Schadenspauschale beansprucht, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass 21GRAD.NET  ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

21GRAD.NET  ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistungen auf die umfassende Unterstützung durch den Kunden und eine enge Kooperation mit dem Kunden angewiesen. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Insbesondere wird er die für die Erbringung der Leistungen von 21GRAD.NET  geforderten angemessenen und erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Ansprechpartner und Unterlagen zur Verfügung stellen und ihm etwa obliegende Entscheidungen über die Durchführung vorgeschlagener Projekte unverzüglich treffen und 21GRAD.NET  mitteilen. Änderungsvorschläge von 21GRAD.NET  wird der Kunde unverzüglich prüfen. Ferner wird er 21GRAD.NET  unverzüglich über alle Umstände informieren, die möglicherweise geeignet sind, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch 21GRAD.NET  zu beeinflussen. 21GRAD.NET  ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit solcher Informationen zu überprüfen.

Die Ansprüche von 21GRAD.NET  bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden richten sich nach den §§ 642 und 643 BGB analog. Kann 21GRAD.NET  aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden seine Tätigkeit überhaupt nicht bzw. nicht mehr ausüben, so gilt § 615 BGB, d.h. 21GRAD.NET  ist dann berechtigt, die noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen und muss sich hierauf dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dieser anzurechnende Betrag wird mit 20 % der noch ausstehenden Gesamtvergütung pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dasjenige, was 21GRAD.NET  infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, diesen Pauschalbetrag übersteigt.

§ 7 Schweigepflicht

21GRAD.NET  und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten des Vertragspartners, die ihr/ ihm aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragesschluss oder der Vertragesdurchführung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur ordnungsgemäßen Vertragesdurchführung zu verwenden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages. Die Verpflichtung gilt jedoch nicht für Informationen, die bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt werden.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Der Kunde ermächtigt 21GRAD.NET , Kundendaten elektronisch zu speichern. Er kann von 21GRAD.NET  jederzeit Auskunft über die gespeicherten Kundendaten verlangen.

Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat 21GRAD.NET  auf Verlangen des Kunden alle Kundenunterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Kunden von diesem oder für diesen erhalten hat. 21GRAD.NET  ist aber berechtigt, ausschließlich für interne Zwecke Kopien der herauszugebenden Unterlagen zu behalten.

§ 8 Haftung

21GRAD.NET  haftet für vorsätzlich verursachte Schäden und für solche Schäden, die ihre Organe oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht haben, in voller Höhe, für leicht fahrlässig oder durch einfache Angestellte oder freie Mitarbeiter grob fahrlässig verursachte Schäden des Kunden haftet 21GRAD.NET  bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 7.500,00 pro Schadensfall, maximal jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 45.000,00 für alle Schadensfälle eines Vertrages.

§ 9 Geltendmachung von Ansprüchen/Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus dem Vertragesverhältnis mit Ausnahme von Haftungsansprüchen wegen Vorsatzes und mit Ausnahme der Ansprüche wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten. Die vereinbarten Arbeiten sind mit Aushändigung des Berichts, der Stellungnahme oder der Erteilung einer Auskunft abgeschlossen.

§ 10 Treuepflicht

21GRAD.NET  und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, keine Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragespartners bzw. Unterauftragnehmers oder deren Mitarbeiter während der Durchführung des Vertrages, sowie innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Arbeiten mit der Absicht einer Einstellung anzusprechen bzw. ihnen anzubieten, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung verpflichten sich die Vertragespartner wechselseitig zur Zahlung einer von 21GRAD.NET  nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom Landgericht München I zu überprüfenden Vertragesstrafe.

§ 11 Kündigung

Verträge mit einer festen Laufzeit sind vorzeitig nur aus wichtigem Grund unter Beachtung des § 626 Abs. 1 und 2 BGB vorzeitig kündbar. Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden  Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Kündigt der Kunde das Vertragesverhältnis berechtigterweise außerordentlich nach § 626 Abs. 1 BGB ohne durch ein vertragswidriges Verhalten von 21GRAD.NET  hierzu veranlasst worden zu sein, so gelten statt der Rechtsfolgen des § 628 Abs. 1 BGB die Rechtsfolgen des § 649 Abs. 1 Satz 2 BGB, d.h. 21GRAD.NET  ist dann berechtigt, die gesamten noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die ersparten Aufwendungen und das durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworbene, werden mit insgesamt 20 % der noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dasjenige, was 21GRAD.NET  in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, diesen Pauschalbetrag übersteigt.

Kündigt 21GRAD.NET  den Vertrag vorzeitig, berechtigterweise außerordentlich, aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB wegen vertrageswidrigen Verhaltens des Kunden, so ist 21GRAD.NET  berechtigt, nach ihrer Wahl eine Schadenspauschale in Höhe von 80 % der noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung oder Ersatz des nachgewiesenen Nichterfüllungsschadens zu verlangen. Sofern 21GRAD.NET  die Schadenspauschale beansprucht, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass 21GRAD.NET  ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Kündigung nach § 627 BGB ist sowohl bei Verträgen mit fester Laufzeit als auch bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ausgeschlossen.

§ 12 Schutz des geistigen Eigentums

Der Kunde darf die von 21GRAD.NET  erstellten Ergebnisse, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Texte, Analysen, Beurteilungen, Auskünfte, Dokumentationen und Systematiken zur Optimierung des Geschäfts nur für eigene Zwecke verwenden. Sofern Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, stehen 21GRAD.NET  die Urheberrechte zu.

Das Nutzungsrecht für grafische Entwürfe und Produkte wird nach Zahlung des Rechnungsbetrags an den Kunden übertragen. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte ist untersagt.

Für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer von 21GRAD.NET  nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom Landgericht Bochum zu überprüfenden Vertragsstrafe an 21GRAD.NET .

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von 21GRAD.NET  ist ausgeschlossen; § 354 a HGB bleibt unberührt.

Die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lüneburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.